INFORMATIONEN FÜR DEN DARC OV V06

AMATEURFUNKORDNUNG WIRD NOVELLIERT (Update 08.09.2022/10:30 Uhr)

BMDV

Heute hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des DARC e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG zeigte sich erfreut: „Die neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des DARC und des Runden Tisch Amateurfunk um. Zukünftig wird der Remote-Betrieb endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 2008 bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt.
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“ Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.

„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.

Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.

Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berichten.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen findet man als PDF-Datei unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html.

+++ Nachtrag vom 8.9.22/10:30 Uhr
Aufgrund vieler Fragen zum Thema Sendeleistung im Bereich 50,0–50,4 MHz hier eine Klarstellung: Aktuell gilt bis Ende des Jahres die Regelung max. 100 W PEP für Klasse E und max. 750 W PEP für Klasse A. Daran wird sich bis zum 31.12. auch nichts ändern.
In Gesprächen mit dem Primärnutzer streben der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und das Referat Frequenzmanagement des DARC an, diese jeweils befristeten Erlaubnisse in einen Dauerzustand zu überführen. Wegen Covid-bedingter Einschränkungen beim Personaleinsatz, insbesondere bei Feldstärkemessungen unter verschiedenen Ausbreitungsparametern wie etwa Sporadic-E, ist nicht davon auszugehen, dass vor Verabschiedung der neuen DV AFuG hierzu abschließend entschieden wird. Das Einverständnis des Primärnutzers vorausgesetzt, wird es also zumindest 2023 noch einmal bei einer befristeten Duldung bleiben. Für den praktischen Betrieb hat das letztendlich keine Auswirkungen.

Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC
DARC Referent Frequenzmanagement



70 JAHRE SEGELSCHULSCHIFF " WILHELM PIECK " / " GREIF " 



Der Ortsverband Greifswald des DARC e.V. hat aus Anlaß des Jubiläums das Sonderrufzeichen DL7ØGREIF von der Bundesnetzagentur zur Nutzung bis zum 31.12.2021 erhalten.
Mit dem Funkbetrieb sollen sowohl das Segelschulschiff selbst wie auch alle Aktivitäten an Bord im Verlauf der 70 Jahre gewürdigt werden.



Mit einer repräsentativen QSL-Karten und einem kostenlosen Diplom bietet der OV Greifswald den Funkpartnern ein Stück Geschichte und all denen, die an Bord gewesen sind, ein Stück Erinnerung.
Spenden an den Förderverein Rahsegler Greif e.V. sind erwünscht :

IBAN: DE57 1505 0500 0102 1025 11 -- BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: Rettet die Greif - siehe auch https://sssgreif.de

Funkbetrieb

Vom 1. bis 31. August 2021 ist Funkbetrieb unter DL7ØGREIF für das Erreichen des Diploms "70 Jahre Segelschulschiff" geplant.

Die Sonderstation wird den Sonder-DOK 7ØDQFD führen.
Vom 1. September bis 31. Dezember 2021 wird das Sonderrufzeichen zur Nutzung auch durch weniger routinierte Funkamateure des OVs, des Fördervereines sowie anderer OPs mit einer persönlichen Beziehung zur "Wilhelm Pieck" bzw. "Greif" angeboten. Interessenten informieren sich an Hand des OP-Planes über freie Termine und senden ihre Aktivitätswünsche an dl0hgw@darc.de
Funkbetrieb von Bord der "Greif" wird leider in Folge der bis 2022 geplanten Generalinstandsetzung nicht möglich sein.

Diplom "70 Jahre Segelschulschiff"

Zum Erreichen dieses Diploms sind 3 QSOs an verschiedenen Tagen und/oder in verschiedenen Sendearten in der Zeit vom 1. bis 31. August 2021 erforderlich. Das Diplom wird ohne Antrag über die Adresse www.dl0hgw.darc.de/DL70GREIF.htm oder www.QRZ.com zum kostenlosen Herunterladen bereit gestellt. SWLs senden ihr Log an dl0hgw@darc.de.
Wünsche nach gedruckten Diplomen auf Fotokarton im Format A4 sind gegen einen Kostenbeitrag von 5,00 € über dl0hgw@darc.de bis zum 30. September 2021 möglich.

Zum Online-Diplom

QSL-Karten
Die QSL-Karten werden zentral gedruckt und über das QSL-Büro des
DARC an die QSO-Partner geschickt: QSLs für QSOs im August 2021 im September, für den Zeitraum bis Dezember 2021 im Januar 2022.
Alle QSO-Daten werden auch in die elektronischen QSL-Systeme DCL
des DARC und eQSL.cc geladen.

Die Popularisierung erfolgt auch durch die CQDL, den FUNKAMATEUR sowie im Internet bei www.QRZ.com.



ISLAND : 70 MHz BETRIEB MIT GENEHMIGUNG DER TELEKOMBEHÖRDE 


Islands nationaler Amateurfunkverband IRA erinnert die isländischen Funkamateure daran, dass sie die Regulierungsbehörde PTA benachrichtigen müssen, bevor sie mit dem Betrieb auf dem 70-MHz-Band (70,000-70,250 MHz) beginnen. Dabei gelten die folgenden Bedingungen: Die maximal abgestrahlte Leistung beträgt 100 W. Bei Störungen anderweitiger Kommunikation müssen die eigenen Sendungen sofort eingestellt werden.

Die maximale Bandbreite beträgt 16 kHz, es bestehen keine Formbedingungen. Rufzeichen müssen am Anfang und am Ende einer elektronischen Kommunikationsverbindung und in angemessenen regelmäßigen Abständen während der elektronischen Kommunikationsverbindung verwendet werden. Die Adresse zur Anmeldung lautet HRH in pfs.is oder PFS in pfs.is, um eine Genehmigung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 zu beantragen. Darüber berichtet der Vorstand der IRA unter http://www.ira.is/endurnyjun-heimildar-a-70-mhz/.

Weitere Informationen zu Funkbetrieb im Ausland stellt das DARC-Auslandsreferat u.a. in der tagesaktuellen CEPT-Liste zur Verfügung unter: https://www.darc.de/der-club/referate/ausland/funken-im-ausland/cept-laenderliste/.   Aktuell laufen Arbeiten, die Fragenkataloge zur Prüfung zum Amateurfunkzeugnis zu überarbeiten und an den neuesten Stand der Betriebstechnik, den Vorschriften und der Technik anzupassen. Nach ersten Gesprächen steht nun ein Grundgerüst. Ein reger Austausch über das Online-Tool Confluence und per Videokonferenz erfolgt wöchentlich. Nun sollen Ideen/Vorschläge/Anregungen von allen DARC-Mitgliedern berücksichtigt werden. Bitte schreiben Sie Ihre Anregungen per E-Mail bis zum 15. November an: fragenkatalog@darc.de.

An diesem Projekt sind der Amateurrats-Ausschuss „Lizenzierung und Amateurfunkprüfungen“ und das Referat Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung im DARC e.V. unter Führung der AJW-Referenten Gerit Herzig, DH8GHH, und Lars Weiler, DC4LW, unter Beteiligung des AR-Ausschuss „Lizenzierung und Amateurfunkprüfung“, in Persona Manfred Lauterborn, DK2PZ, und Klaus Kuhnt, DF3GU, sowie sieben Ausbildende beteiligt. Der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, steht dem Team in beratener Tätigkeit zur Seite und ist mit dem Runden Tisch Amateurfunk im Gespräch. Darüber berichten Carmen Weber, DM4EAX, Team Ausbildende und Manfred Lauterborn, DK2PZ, AR- Lizenzierung/AFu-Prüfungen.

Quelle : DARC / Rubrik Ausland


HALLO FUNKFREUNDE !


Es ist soweit - seit Donnerstag hat DO0RDG eine SVX Anbindung !
Die Nodenummer lautet :   627186
Der Peter (DG7AA) und ich haben in der Zusammenarbeit einen SVX Reflector geschaltet wo im Moment DO0RDG im Verbund mit DB0EIN zusammen spielt. Wenn alles stabil eine Zeit läuft möchten wir gerne noch zwei drei weitere Relais aufschalten um ein bisschen mehr Bewegung auf den Relais zu schaffen.

Mal sehen ob das klappt!
Im dem Zusammenhang habe ich die Internetseite des Relais mal aktualisiert und neu gestaltet. Sie ist jetzt unter www.do0rdg.de zu erreichen.
Anfang 2021, wie das Wetter es zulässt ist dann der Umzug geplant. Die Antennen werden dann in 33m Höhe montiert und hoffe dann auf eine bessere Ausbreitung. Die neue Zulassung ist beantragt und gleichzeitig eine neue Frequenz für das 2m FM Relais was dann mit dem 70cm FM Relais parallel laufen wird, das heißt egal ob man auf 70 ruft wird es auf 2m mit ausgesendet und umgekehrt!

Bleibt gespannt wie ich, mal sehen wie sich alles entwickelt. Für Fragen oder Anregungen schreibt mir doch einfach 😎

Vy 73/55 aus Ribnitz-Damgarten
DO3MAX
Max Burmeister


FRAGEBÖGEN ZUR AMATEURFUNKPRÜFUNG WERDEN ÜBERARBEITET


Aktuell laufen Arbeiten, die Fragenkataloge zur Prüfung zum Amateurfunkzeugnis zu überarbeiten und an den neuesten Stand der Betriebstechnik, den Vorschriften und der Technik anzupassen. Nach ersten Gesprächen steht nun ein Grundgerüst. Ein reger Austausch über das Online-Tool Confluence und per Videokonferenz erfolgt wöchentlich. Nun sollen Ideen/Vorschläge/Anregungen von allen DARC-Mitgliedern berücksichtigt werden. Bitte schreiben Sie Ihre Anregungen per E-Mail bis zum 15. November an: fragenkatalog@darc.de.

An diesem Projekt sind der Amateurrats-Ausschuss „Lizenzierung und Amateurfunkprüfungen“ und das Referat Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung im DARC e.V. unter Führung der AJW-Referenten Gerit Herzig, DH8GHH, und Lars Weiler, DC4LW, unter Beteiligung des AR-Ausschuss „Lizenzierung und Amateurfunkprüfung“, in Persona Manfred Lauterborn, DK2PZ, und Klaus Kuhnt, DF3GU, sowie sieben Ausbildende beteiligt. Der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, steht dem Team in beratener Tätigkeit zur Seite und ist mit dem Runden Tisch Amateurfunk im Gespräch. Darüber berichten Carmen Weber, DM4EAX, Team Ausbildende und Manfred Lauterborn, DK2PZ, AR- Lizenzierung/AFu-Prüfungen.

Quelle : DARC


ERFAHRUNGEN  WÄHREND  DER PACKET-RADIO-AKTIONSTAGE  IM  DISTRIKT  MVP  (V)

Im Zuge des bundesweiten Warntages am 10. September fanden im DARC-Distrikt Mecklenburg-Vorpommern (V) vom 7. bis 10. September Packet-Radio-Aktionstage auf 80 m statt, bei denen getestet werden sollte, inwieweit sich Packet Radio auf Kurzwelle für den Notfunk eignet. Hierzu berichtet der Aktivitätsmanager Eberhard DL3ZID über die Auswertung dieses Tests und seine Erfahrungen. Den Ursprung dieser Aktivitätstage waren Beobachtungen von vielen polnischen Stationen, die seit Anfang des Jahres auf den drei Packet-Kanälen um 3594 kHz beobachtet wurden. Eine Systemanalyse ergab, dass ein Packet-Radio-System durchaus gut für einen Notfunkverkehr geeignet ist: Die Nachrichten liegen digital vor, die Stationen können zeitweise unbemannt arbeiten und bei Verbindungsstörungen gibt es Fehlersicherungsmaßnahmen. Außerdem ist das Verfahren für Nachrichtenübermittlungen ausreichend schnell.

Hieraus wurde in einem kleinen Kreis die Idee geboren, Packet Radio auf 80 m für den Notfunkbetrieb zu testen. Hierfür wurde der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe festgelegte Warntag am 10. September gewählt. Die Initiative wurde in den Rundsprüchen der Distrikte Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angekündigt und auf der Webseite des DARC-OV Schwerin (V14) bekanntgegeben.

Von Montag bis Mittwoch (07. – 09.09.) wurde die PR-Station von DL3ZID von 16 bis 18 Uhr im Bakenbetrieb mit etwa 40 Watt an einer Windom-Antenne zum “Einpfeifen“ eingeschaltet. Der Rapport im 150 km entfernten Greifswald lag im Schnitt bei S7. Trotz QRM konnten eine ganze Reihe von aktiven Packet-Radio-Stationen im Distrikt V problemlos decodiert und gearbeitet werden, der Funkverkehr konnte dank der Fehlersicherung des Packet-Systems jederzeit aufrechterhalten werden. Es wurden Mails bereitgestellt und abgeholt sowie Chat-QSOs geführt.

Zusammenfassend resümiert Eberhard DL3ZID, dass seiner Meinung nach Packet Radio auf Kurzwelle aus der Mode gekommen ist. Das mag daran liegen, dass Chat-QSOs zu zweit nur langsam vonstattengehen; RTTY, PSK31, MFSK16 usw. sind da wesentlich flotter. Bei zeitunabhängigem Mail-Verkehr zwischen mehreren Partnern sieht das schon anders aus. Bei der Übertragung von Dateien ist Packet Radio lt. Eberhard DL3ZID anderen Verfahren auf jedem Fall überlegen. Die PR-Testwoche hat ergeben, dass auf 80 m mit mittleren Sendeleistungen Kommunikation im Nahbereich bis 200 km ständig aufrechterhalten werden kann. Das Innenministerium schätzte den Warntag als fehlgeschlagen ein, wohingegen der Austausch von Informationen via PR auf 80 m reibungslos möglich war. Dass z. B. in Güstrow keine Sirenen zu hören waren und die Warn-Apps nicht warnten, war in Schwerin, Groß Rogahn, Cambs und Krakow sofort per Packet-Mitteilung bekannt. Wegen der Eigenarten von Packet-Radio ging der Nachrichtenaustausch zwar nicht immer flott vonstatten, aber das kann man bei 300 Baud auf Kurzwelle auch nicht erwarten. In einem tatsächlichen Notfunkverkehr hätte das völlig ausgereicht, auch dann, wenn das Netz mehr Teilnehmer gehabt hätte.

Quelle : DARC / Distrikt MVP (V)

DARC REAGIERT AUF DIE AKTUELLE WITSCHAFTLICHE LAGE


 „Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich im Jahr 2020 viel Gewohntes plötzlich verändert. Auch unser Clubleben findet nun fast ausschließlich online und auf den Frequenzen statt“, erklärt DARC-Vorsitzender Christian Entsfellner, DL3MBG, und verweist damit auf die ausgefallenen Veranstaltungen (HAM RADIO, FUNK.TAG, Referatstreffen, etc.) und die dadurch eingesparten Kosten. „Für viele unserer Mitglieder hat COVID-19 auch wirtschaftliche Auswirkungen.

Das Wissen um die persönliche Betroffenheit vor Ort, hat uns dazu bewogen, die im Jahr 2019 bereits beschlossene Beitragsanpassung zum 1. Januar 2021 um 50 Prozent zu reduzieren“.Die Anpassung des Mitgliedsbeitrages wird nun ab Januar 2021 auf zwei Jahre verteilt, 2021 erfolgt eine Erhöhung um 3 Euro bei einer Vollmitgliedschaft. Dieser Betrag wird zum Großteil der Bandwacht zur Anschaffung von Geräten und Technik zur Verfügung gestellt. Ab Januar 2022 erfolgt dann die Erhöhung des Beitrages um die weiteren 3 Euro.Im schriftlichen Umlaufverfahren hat der Vorstand aus diesem Grund einen Antrag an den Amateurrat gestellt, der diesem mit überwiegender Mehrheit zustimmte. Das Protokoll der Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 14 Ziff. 3 steht im Mitgliederbereich zum Downloaden unter

 www.darc.de/der-club/vo-ar/ar/ zur Verfügung.



UNERLAUBTER SENDEBETRIEB IM 2m AMATEURFUNKBAND


Im Bereich 144,010 MHz bis 144,020 MHz werden vermehrt unerlaubt betriebene Sendegeräte als "Wasservitalisierer" oder "Wasserenergetisierer" betrieben. Der Hersteller gibt in seiner Produktbeschreibung als Sendefrequenz 144,015 MHz an.

Das DARC-EMV-Referat bittet  um weitere Hinweise mit Ortsangaben über auffällige Signale in diesem Frequenzbereich, zur Vorbereitung für Sammelbeschwerden !

Die Geräte erzeugen offenbar Felder mit beachtlicher Feldstärke und hoher Reichweite. Die Signale treten vermehrt in den Morgenstunden oder am Abend auf. Die unerlaubten Sendegeräte sind typischer Weise für 5 bis 60 Minuten in Betrieb (Ganzzahlige Vielfache von 5 Minuten). Das Signal ist im Allgemeinen sehr frequenzstabil, zeigt jedoch gelegentlich kurzzeitige Schwankungen um bis zu einigen 100Hz. Der Träger ist ansonsten nicht weiter moduliert. Der Frequenzbereich 144,000 MHz bis 146,000 MHz ist in Deutschland dem Amateurfunkdienst als Primär-Exklusiv-Nutzer zugewiesen.


Nord- Ostsee Rundspruch Nr. 308 - KW20 / 2020



Mitteilung Nr. 111/2020

Amateurfunkdienst; Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz
Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in
Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. Im Hinblick auf die dazu
noch erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung, des Frequenzplans und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Sinne des
§ 5 Abs. 3 des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll,
wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.

Nutzungsbestimmungen Frequenzbereich : 50,000 MHz - 52,000 MHz

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000 - 50,400 MHz : 750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A, 100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E.

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400 - 52,000 MHz : 25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E.

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung : 12 kHz

Zugelassene Sendearten : Alle Sendearten

Antennenpolarisation : horizontal

Kontestbetrieb : zulässig

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt.

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen einschließlich der leitergebundenen Rundfunkübertragungen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung T/R 61-01 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse A und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse E und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen : Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.
Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowieauf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet. Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die zuletzt mit Verfügung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Vorbehalt des Widerrufs Die in dieser Mitteilung enthaltenen Regelungen zur Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz ergehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Von dem Widerrufsrecht wird die Bundesnetzagentur Gebrauch machen, wenn schädliche Störungen auf Grund des hiermit möglichen Funkbetriebs auftreten oder wenn sich die diesbezügliche Rechtslage ändert.

225-9 


UPDATE : Im Zuge der neuen 50-MHz-Zuteilung durch die Bundesnetzagentur bitte ich in den Bereichen 50,000 - 50,030 und 50,400 - 50,500 MHz keinen Sendebetrieb zu tätigen. Diese sind durch den Bandplan der IARU Region 1 für Baken vorgesehen.
Im Bereich 50,000 - 50,030 MHz befindet sich das "Synchronized Beacon Project" der IARU Region 1, 2 und 3; im Bereich 50,400 - 50,500 MHz die Beobachtungsbaken der IARU Region 1.

Mathias Klug, DH4FAJ, IARU Region 1 Baken-Koordinator.

IST DIE MORSETELEGRAFIE NOCH ZEITGEMÄß ?


1833 wurde von Samuel Morse der erste brauchbare elektromagnetische Schreibtelegraf gebaut. Ein Seenotruf wurde dann erstmals 1909 über Funk gemorst. Die Morsetelegrafie ist im Laufe der Jahrzehnte nun inzwischen allerdings von hochwertigeren technischen Übertragungsverfahren abgelöst worden.
Wegen der herausragenden geschichtlichen Bedeutung der Morsetelegrafie bei der Entwicklung der Funkkommunikation, ist es besonders anerkennenswert, dass sich interessierte Funkfreunde in aller Welt um deren Erhalt und Weitergabe bemühen, denn schließlich nahm die gesamte drahtlose Übertragungstechnik damit ihren Anfang. Nicht umsonst wurde 2014 von der deutschen UNESCO-Kommission die Morsetelegrafie zum Weltkulturerbe erhoben.
Weniger angebracht ist allerdings, dass von einigen Funkfreunden die Morsetaste wie eine "heilige" Reliquie verehrt wird und jegliche auch noch so sachlichen Einwände an dem A1-Übertragungsverfahren für sie als „Blasphemie“ gilt.
Ich kann durchaus nachvollziehen, warum einige vornehmlich ältere OM, trotz nicht von der Hand zu weisender Vorteile moderner Betriebsarten, mit diesem „Niemodschen Kraam“ nichts mehr viel am Hut haben. Warum allerdings einige Anhänger der Morsetelegrafie glauben zu den Auserwählten aller Funkamateure zu gehören erschließt sich mir leider nicht. Nicht selten findet man unter ihnen sogar Exoten, die allen nicht Morsefetischisten gerne ihre erarbeitete Lizenz aberkennen würden. Nicht desto trotz sind mir auch etliche Funkamateure bekannt, die es auf dem Gebiet der Morsetelegrafie zwar zu beachtlichen Erfolgen brachten aber trotzem ihre Bodenhaftung nicht verloren haben. 


B. G. (Gastautor) 



Mitteilung Nr. 8/2020

 Amateurfunkdienst - Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150 – 70,200 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz ab sofortbis zum 31. Dezember 2020 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.

Nutzungsbestimmungen :  
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.

Zugelassene Sendearten :                                                    Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung : 12 kHz

Maximale Strahlungsleistung :                                            25 Watt ERP

Antennenpolarisation :                                                        Horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.

Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden.

Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.

Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150 – 70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden insofern Anwendung.

Diese Regelung ist sensibel anzuwenden, Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.




FRANKREICH BEHARRT AUF MOBILEN FLUGFUNK IM 2 m -BAND, CEPT - GRUPPE LEHNT AB

Wie bereits im Vorfeld berichtet, gab es aktuelle Bestrebungen aus Frankreich, das 2m-Amateurfunkband mittel- und langfristig auch für andere Funkdienste (kommerzieller Funk für Flugdrohnen) nutzbar zu machen. In einer aktualisierten Fassung eines entsprechenden Vorschlages vom August 2019 für die kommende WRC (Wikipedia) wollte Frankreich eine entsprechende primäre Zuweisung bzw. zunächst Vorstudien dafür anstreben. Am 28. August d.J. wurde auf der Besprechung der Conference Preparatory Group (CPG) der CEPT (Wikipedia ) in der Türkei dieser französische  Vorschlag zum Glück abgelehnt. Folgende 10 Länder waren gegen den Vorschlag aus Frankreich : Portugal, Österreich, Spanien, Finnland, Litauen, Norwegen, Tschechien, Russland, Schweden und Deutschland.

Um den Vorschlag als CEPT-Initiative abzulehnen waren 6 Stimmen nötig. Allerdings kann Frankreich denn Vorschlag wohl auch einzeln zur Debatte auf der WRC-23 einbringen, der dann aber deutlich weniger Gewicht und Chancen zu einer Annahme haben wird.
Auch bezüglich des 23cm-Bandes und dem Thema Galileo  (Wikipedia) gibt es aus Frankreich Druck auf den Amateurfunk. Nachdem man früher noch an eine Koexistenz geglaubt hatte, sagt Frankreich nun, dass Störungen durch den "ungeregelten Amateurfunk" im 23cm-Band eine ernsthafte Gefahr für die Galileo-User sei.
Die französische Fernmeldeverwaltung ist seit langem bekannt dafür, dass sie sich beim Thema Frequenzen sehr restriktiv gegenüber dem Amateurfunk verhält. Auch bei Digi-Modes, Koppelung mit dem Internet u. a. hat sie in der Vergangenheit immer wieder sehr lange blockiert.

 Quelle : Funktelegramme (Oktober 2019) 



BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES 

Da waren wir Organisatoren unserer diesjährigen Gedserfahrt sehr überrascht. MIt solch einem Interesse hatten wir dann doch nicht gerechnet. Auch das Wetter zeigte sich trotz gegenteiliger Vorhersage von seiner besten Seite. Es passte diesmal wirklich alles und das wirkte sich natürlich auch auf die allgemeine Stimmung aus. Neben dem persönlichen Kennenlernen gingen die Gesprächsthemen von funktechnischer Fachsimpelei über konkrete Fragen zur Amateurfunkprüfung bis hin zu Erinnerungen an vergangene Jahre und Begebenheiten. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen lizenzierten und nicht lizenzierten Funkfreunden sowie deren XYL’s, die gemeinsam mit uns zum guten Gelingen dieser NICB Jahresabschlussfahrt beigetragen haben.

Text und Foto : DE1DNI  



KURZE ZUSAMMENFASSUNG ZUM DISTRIKTTREFFEN aM 05.OKTOBER iN dER HANSESTADT ROSTOCK

Der Veranstalter hat keine Mühen gescheut das DARC - Distrikttreffen zu einem nicht nur fachlichen Höhepunkt zu gestalten. Es wurde in jeder Hinsicht hervorragend für das leibliche Wohl der Anwesenden gesorgt. Und auch ein kleiner Flohmarkt war organisiert worden.

Nachdem der Distrikvorsitzende (MVP) Franz Bernd DL9GFB zur Eröffnung alle Teilnehmer herzlich willkommen hieß gab es von verschiedenen OM’s etliche sehr interessante Vorträge, Berichte und Informationen. Die Thematik der einzelnen Beiträge ging dabei von anstehenden Personalwahlen über Antennenberechnung und Eigenbau bis zu einer DX Expedition nach Macao.

Nach dem Bericht über die Macao DX Expedition klang dieses Treffen dann gegen 17:00 Uhr langsam aus. Trotz einiger Krankheitsfälle war der OV Bad Doberan auch bei diesem Event recht gut vertreten.

Interessant wäre noch zu erwähnen, dass bei dem Distrikttreffen Gedankenspiele aus Frankreich zur Sprache kamen, das 2 m Band zukünftig als Primärband für den Flugfunk nutzen zu wollen und den Amateurfunk dann höchstens noch sekundär dort zu dulden. 

Text und Foto : Axel DE3DNI  



DER DARC V06 (DBR) ZUM ILLW AM LEUCHTTURM BUK


Bei den Aktivitäten des V06 zum ILLW am Bastorfer Leuchtturm durften selbstverständlich auch wir Mitglieder der NICB nicht fehlen. Es war äußerst interessant für uns, den Mitgliedern des Ortsverbandes bei ihren QSO’s über die Schulter zu schauen bzw. zuzuhören. Allerdings hatten wir „Nichtlizenzierten“ dabei doch so einige Probleme die wichtigsten Informationen aus der vielfalt der übermittelten Daten fehlerfrei herauszuhören.
Das i -Tüpfelchen setzte zu unserer Begeisterung dann allerdings die Tatsache, dass bei einem QSO von Volker (DL2SUN), mit dem schwedischen OM Dirk (SB5RAFC), dieser auch uns NICB-Zuhörer herzlichst aus Schweden grüßte.


Auf dem Foto : Aufmerksame Zuhörer bei den QSO's von Martin DL7MFK.


Text und Foto : DE1DNI


   

KURZE ZUSAMMENFASSUNG ZUM DISTRIKTTREFFEN aM 05.OKTOBER iN dER HANSESTADT ROSTOCK



Wir möchten dem DARC Ortsverband V06 (Bad Doberan) und besonders dessen Vorsitzenden Martin DL7MFK für die nach unserer Ansicht recht vielversprechende erste Zusammenkunft zwischen unseren Vereinen herzlich danken. Für die Leitung der NICB war es sehr interessant einmal einen kurzen Einblick in den Ablauf solcher OV Abende zu bekommen. Ein für uns völlig unerwarteter Höhepunkt war die Anwesenheit zwei indischer OM’s (VU2MY und VU2TO), die dem DARC Distriktvorsitzenden MV (DL9GFB) auf ihrer Zwischenstation in Deutschland einen kurzen Besuch abstatteten.
Am Ende dieser Zusammenkunft nahmen dann offensichtlich auch beide Seiten, der V06 sowie die NICB, den Vorsatz mit auf den Heimweg, dass dieses Zusammentreffen nicht das letzte sein sollte.
 
Text und Foto : DE1DNI